Tödlicher Unfall in Berlin-Charlottenburg: Autofahrer rast gegen Granitmauer – Polizei spricht von „Alleinrennen“ (2024)

Wieder die Tauentzienstraße: Eine 18-jährige Frau ist am Mittwochmorgen bei einem Autounfall in Berlin-Charlottenburg gestorben, drei weitere Fahrzeuginsassen – 20, 25 und 27 Jahre alt – wurden teils lebensgefährlich verletzt. Wer das Auto gefahren ist, ist weiter unklar.

Gegen 1.45 Uhr prallte der hochmotorisierte BMW nach offiziellen Angaben mit „hoher Geschwindigkeit“ in Höhe Marburger Straße gegen die massive Graniteinfassung des Mittelstreifens. Das schwere Fahrzeug hob regelrecht ab und schleuderte dann zurück auf die Fahrbahn. Zuvor soll der BMW vom Typ 640i (320 PS) „ins Schlingern geraten“ sein. Wie die Feuerwehr auf X mitteilte, ging der Wagen dann in Flammen auf.

In dem Auto mit ukrainischem Kennzeichen saßen vier Personen, zwei Männer und zwei Frauen. Nur ein Mann konnte sich schwer verletzt aus dem brennenden Auto retten. Vermutlich war er der Fahrer, sicher ist das nach Polizeiangaben jedoch nicht. Zwei Personen waren eingeklemmt und mussten von der Feuerwehr befreit werden. Ungeklärt ist, ob die verstorbene Frau angeschnallt war.

Ersthelfer versuchten, die Insassen aus dem brennenden Auto zu holen

Fünf Ersthelfer wurden leicht verletzt, als sie versuchten, die Insassen aus dem brennenden Auto zu holen. Zwei Einsatzkräfte kamen mit Rauchvergiftungen ins Krankenhaus. Nach Feuerwehrangaben waren 60 Kräfte im Einsatz. Die Fahrbahn Richtung Wittenbergplatz wurde erst am Vormittag wieder freigegeben.

Tödlicher Unfall in Berlin-Charlottenburg: Autofahrer rast gegen Granitmauer – Polizei spricht von „Alleinrennen“ (1)

© Jörn Hasselmann

Der Wagen kam aus Westen, hatte die Gedächtniskirche gerade passiert. Wegen einer Baustelle ist hinter der Rankestraße ein Fahrstreifen gesperrt, es gilt Tempo 30. Für die Polizei war der Fall sofort klar. Schon am frühen Mittwochmorgen teilte sie auf X mit, es habe sich um ein „Alleinrennen“ gehandelt, der Fahrer sei viel zu schnell unterwegs gewesen.

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Der Unfall geschah 100 Meter entfernt von der Stelle, an der im Februar 2016 durch ein illegales Rennen zweier junger Männer ein Unbeteiligter getötet worden war. Dieser Unfall hat Rechtsgeschichte geschrieben, in doppelter Hinsicht: Hamdi H., einer der beiden Fahrer, ist rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er ist damit der erste Mensch, der in Deutschland im Zusammenhang mit einem illegalen Autorennen wegen Mordes verurteilt wurde. Der zweite Raser wurde zu 13 Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt.

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Und: Der Unfall am Tauentzien beeindruckte den Bundestag so, dass schon 2017 ein neuer Paragraf 315d in das Strafgesetzbuch eingefügt wurde. Demnach ist ein sogenanntes Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.Solche „Rennen“ werden nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gering bestraft, sondern sie sind immer eine Straftat. Unerheblich ist, ob es einen, zwei oder mehr Beteiligte gibt. Als Rennen kann auch die Flucht vor der Polizei gewertet werden.

Hamdi H. war am 1. Februar 2016 mit Tempo 160 bei Rot über eine Ampel gerast. Diese Geschwindigkeit hatte ein Gutachter aus den im Fahrzeug automatisch gespeicherten Daten ermittelt. So wird es auch bei diesem Unfall sein. Die Polizei hat das Wrack sichergestellt. Da es sich um ein modernes Fahrzeug handelt, ist ein „Event Data Recorder“, ein Ereignisdatenspeicher, eingebaut.

Die Ermittlungen gegen Raser führt eine Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft. 345 Ermittlungsverfahren waren es 2018, im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Paragrafen ein. 2019 stieg die Zahl auf 680, im ersten Corona-Jahr 2020 auf den Rekord von 871 und sank danach nur leicht. 2023 gab es 811 Fälle.

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